Rund um den Oberescher Spielplatz ist nur noch Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Dieser Wunsch der Anwohner wurde im „Uwerescher Dorfgespräch“ an den Ortsrat herangetragen. Der Ortsrat hatte sich dann im Mai 2017 einstimmig für eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen ausgesprochen. In Gesprächen mit der Gemeindeverwaltung wurde das Anliegen und die Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Im Herbst 2018 wurden alle Bewohner der betroffenenen Straßenabschnitte schriftlich über die geplante Maßnahmen informiert und um entsprechende Rückmeldung gebeten. Alle Anwohner hatten sich darin für die Einrichtung ausgesprochen. In den Sommerferien wurde zur großen Freude der Kinder der verkehrsberuhigte Bereich vom Gemeidebauhof eingerichtet.
Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme
In dem Straßenabschnitt rund um den Spielplatz haben Kinder und Erwachsene, die zu Fuß unterwegs sind, Vorrang. Alle anderen Verkehrsteilnehmer, also Autos, Motorräder und auch Radfahrer, müssen auf sie besondere Rücksicht nehmen. Dazu gilt es zuallererst, die Fahrgeschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren. Damit meint die Rechtsprechung vier bis sieben Stundenkilometer. Alle Verkehrsteilnehmer müssen nicht nur jederzeit rechtzeitig bremsen können, sie haben im Zweifel sogar anzuhalten und zu warten, so das oberste Gebot.
Gegebenenfalls muss ein Fahrzeug so lange stehen bleiben, bis auch in ihr Spiel vertiefte Kinder ihn wahrgenommen haben und die Fahrt freimachen. Parken ist für Autofahrer außer auf den speziell dafür vorgesehenen und markierten Flächen verboten. Lediglich Anhalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist gestattet.
Das oberste Gebot für alle Benutzer eines Verkehrsberuhigten Bereichs heißt gegenseitige Rücksichtnahme, um die wir Sie recht herzlich bitten möchten.
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